Förderungsmöglichkeiten der ILB

 

*Auszug aus den Richtlinien der ILB

Zuschüsse für private Haushalte

Wofür können Sie Zuschüsse erhalten?

Für den Erwerb einschließlich Modernisierung und für den Neubau von Wohneigentum
sind neben einer Grundförderung in Höhe von 12.000 EURO auch folgende Zusatzförderungen möglich:

- Erwerb bestehender Gebäude 12.000 EURO
- jedes Kind 5.000 EURO
- schwer behinderte Angehörige 5.000 EURO
- Haushalte mit geringerem Einkommen 5.000 EURO

Für den Um- und Ausbau von bestehendem Wohneigentum oder die Schaffung einer zweiten Wohnung sind
Zuschüsse von bis zu 10.000 EURO möglich.

Was müssen Sie beachten?

Sie können die Zuschüsse in Anspruch nehmen, wenn Ihr Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Dazu zählen unter anderem:

- Ihr Haushaltseinkommen (positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 2 EStG) der letzten zwei Jahre
blieb innerhalb folgender Obergrenzen:
Bauherr 70.000 EURO
(Ehe)Partner 50.000 EURO
jedes weitere Haushaltsmitglied 30.000 EURO

- Das Vorhaben erfüllt städtebauliche Anforderungen: Sie bauen in einem Sanierungs- oder Entwicklungs-
gebiet oder im Vorranggebiet Wohnen.

- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
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Ihr Ansprechpartner: Jansen Immobilien GmbH, Herr Bernd Jansen
Telefon +49-3381-316747
 

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